Fotos
 
 
 
 

Satzung Ortsjugendring Plau am See e.V.

 

 

§ 1 Name, Sitz und Zweck

Der Ortsjugendring Plau am See e.V. mit Sitz in Plau am See verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

 

Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe.

 

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

Förderung und Durchführung jeglicher Art von Jugendarbeit.

 

Im Ortsjugendring Plau am See e.V. schließen sich in der Region Plau am See tätige Jugendgruppen, jugendpflegerisch tätige Vereinigungen (Jugendinitiativen, Selbsthilfegruppen), Jugendverbände bzw. deren Zusammenschlüsse und eingetragene Vereine mit aktiver Jugendarbeit – im folgenden Mitglieder genannt – zur freiwilligen Zusammenarbeit zusammen, um gemeinsam ihre Interessen zu fördern und zu vertreten. Die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit der Mitglieder wird dadurch nicht beeinträchtigt.

Die Mitglieder verpflichten sich die Jugend im Geiste der Freiheit und Demokratie zu fördern.

 

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Ortsjugendringes Plau am See e.V. fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitgliedschaft im Ortsjugendring Plau am See ist beitragsfrei.

 

 

§ 2 Aufgaben und Ziele

Aufgaben des Ortsjugendringes sind insbesondere:

 

  • das gegenseitige Verständnis und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit in der jungen Generation durch ständigen Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zu fördern.
  • junge Menschen zum kritischen Denken und Handeln auf der Grundlage der realen Verhältnisse unserer Gesellschaft zu befähigen und ihre Bemühungen zur Demokratisierung aller gesellschaftlichen Bereiche zu fördern.
  • die Interessen von Jugendlichen, ihrer Gruppen, Zusammenschlüssen und Jugendverbände in der Öffentlichkeit und gegenüber Parlamenten und Behörden durch qualifizierte Mitbestimmung zu vertreten (z.B. Jugendpflege und Jugendhilfeausschuss, Jugendamt, kommunales Jugendbildungswerk, Volkshochschule)
  • gemeinsame Einrichtungen (z.B. Jugendzentren, Jugendhäuser o.ä.) zu initiieren und zu betreiben
  • gemeinsame Aktionen und Veranstaltungen der außerschulischen Bildung anzuregen, zu planen und durchzuführen
  • mit Institutionen und Organisationen im Bereich der Bildung und Erziehung zusammenarbeiten.
  • Stellungnahmen, Informationsschriften, Arbeitsmaterial und Publikationen zu jugendpolitischen Themen parteipolitisch unbeeinflusst herauszugeben.
  • die internationale Jugendzusammenarbeit, Begegnungen und Studienfahrten anzuregen und zu fördern, um totalitären, nationalistischen, rassistischen und militaristischen Tendenzen entgegenzuwirken.

 

§ 3 Aufnahme und Beendigung der Mitgliedschaft

Voraussetzung für die Aufnahme und die Zugehörigkeit zum Ortsjugendring Plau am See e.V. sind:

- die Anerkennung des Grundgesetzes der BRD und der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommerns;

- öffentlich jugendpflegerisches oder jugendpolitisches Wirken

- Bereitschaft aktiv im Jugendring mitzuarbeiten

- eine auf demokratischer Grundlage beruhende Satzung bzw. Ordnung der Mitglieder

Die Aufnahme in den Ortsjugendring ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet die Vollversammlung mit einfacher Mehrheit.

 

Die Mitgliedschaft erlischt bei Auflösung eines Mitgliedvereins oder einer Gruppe oder durch Ausschluss, insbesondere bei Wegfall der Aufnahmevoraussetzungen.

Der Austritt kann jederzeit erfolgen. Er muss schriftlich erklärt werden.

Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung auf Antrag mit Zweidrittelmehrheit. Der Antrag auf Ausschluss eines Mitgliedes kann von jedem Mitglied unter Darlegung der Gründe schriftlich gestellt werden. Dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, er hat jedoch kein Stimmrecht. Ein ausscheidendes Mitglied hat keinen Anspruch auf einen Anteil am Vereinsvermögen.

 

§ 4 Organe

Die Organe des Ortsjugendringes sind:

- die Mitgliederversammlung

- der Vorstand

 

§ 5 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Ortsjugendringes Plau am See e.V. Sie tritt jährlich mindestens einmal zusammen. Sie erörtert und beschließt Maßnahmen zur Erfüllung der in § 2 genannten Aufgaben und Ziele. Der Mitgliederversammlung obliegen die Wahl des Vorstandes und die Beschlussfassung über Aufnahme bzw. Ausschluss von Mitgliedern.

 

Die Mitgliederversammlung setzt sich aus den Delegierten der Mitglieder zusammen. Jedes Mitglied entsendet zwei Delegierte. Die Mitglieder haben bei Benennung ihrer Delegierten darauf zu achten, dass die Relation von männlichen und weiblichen Mitgliedern in ihrer Organisation durch die Auswahl männlicher Vertreter bzw. weiblicher Vertreterinnen für die Mitgliederversammlung ausreichend berücksichtigt ist. Sind im Ort mehrere Gruppen des gleichen Mitglieds tätig, so entsenden sie die Delegierten als gemeinsame Vertretung.

 

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß eingeladen und von der Hälfte der Mitglieder mindestens ein Delegierter anwesend ist. Zur Mitgliederversammlung wird mindestens 14 Tage vor dem Sitzungstermin unter Angabe der Tagesordnung schriftlich durch den Vorstand eingeladen. Wird von einem Drittel der Delegierten die Berufung einer Vollversammlung verlangt, so muss der Vorstand die Mitgliederversammlung binnen vier Wochen einberufen.

Beschlüsse, mit Ausnahme von Satzungsänderungen, werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Delegierten gefasst. Satzungsänderungen werden mit einer Mehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder und einer Mehrheit der Mitglieder gefasst.

Die Mitgliederversammlung wählt für die Wahlperiode zwei Delegierte, die nicht dem Vorstand angehören dürfen, als Kassenprüfer. Sie prüfen mindestens einmal jährlich die Geschäfts- und Wirtschaftsführung des Ortsjugendringes und erstatten darüber in der Mitgliederversammlung Bericht.

Bei allen Mitgliederversammlungen des OJR Plau am See e.V. ist ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll enthält Tagesordnung und Anwesenheitsliste. Es soll den allgemeinen Verlauf der Diskussion wiedergeben, Anträge und Beschlüsse sind wörtlich aufzunehmen. Das Protokoll ist allen Mitgliedern zuzusenden.

 

§ 6 Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens fünf Mitgliedern. Über die Zahl der Vorstandsmitglieder entscheidet die Mitgliederversammlung bei der Bestellung des Vorstands.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt; bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds vor Ablauf der Wahlperiode erfolgt eine Nachwahl für den Rest der Periode. Der Vorstand bleibt auch nach Ablauf seiner Wahlperiode bis zur Neuwahl eines Vorstandes im Amt.

Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung ein, ist für die Tagesordnung verantwortlich und bearbeitet die laufenden Aufgaben in Verantwortung gegenüber der Mitgliederversammlung.

 

Vertretungsberechtigter Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter. Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt.

 

§ 7 Auflösung

Für den Beschluss über die Auflösung des Vereins bedarf es einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen. Einzelvertretungsberechtigte Liquidatoren sind der Vorsitzende und der Kassenwart, soweit nicht beim Auflösungsbeschluss andere Liquidatoren gewählt werden.

 

Im Falle der Auflösung oder Aufhebung des Ortsjugendringes Plau am See e.V. oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an die Plauer Kinder- und Jugendstiftung, die es ausschließlich für Zwecke der Jugendförderung in Plau am See zu verwenden hat.

 

Plau am See, den 13.06.2017